Die 6 häufigsten Irrtümer über die neue DS-GVO

Irrtum Nr. 1

Et hätt noch emmer joot jejange.

Alles halb so schlimm: "In Deutschland sind wir nicht so stark
von den Neuerungen betroffen."

Der Datenschutz wird in Deutschland  bereits sehr ernst genommen. Es wird daher alles halb so schlimm, da wir im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bereits strenge Regelungen haben.

Richtig ist:

Also ja, der Datenschutz wird in Deutschland bereits sehr umfangreich umgesetzt. Dennoch müssen sich die Unternehmen hierzulande auf große Änderungs- und Anpassungsprozesse einstellen! Und deswegen gilt hier: Je früher Sie sich um das Thema Datenschutz kümmern, desto besser!

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie und zeigen auf, wie Sie die verbleibende Zeit noch nutzen können.

Irrtum Nr. 2

Wat fott es, es fott.

"Ach, so hoch werden die Bußgelder schon nicht sein."

Das zahlen wir einfach aus der Kaffeekasse, sollte es zu einem Verstoß kommen. Mir ist nur wichtig, dass ich die Daten meiner Kunden weiterhin nutzen kann. Da nehme ich die paar Euro gerne in Kauf.

Richtig ist:

Mit ein paar Euro haben die Bußgelder, die in der EU-DSGVO definiert sind, nichts mehr zu tun!
Bei schwerwiegenden Datenschutzverstößen können Geldbußen bis zu 20. Mio. Euro verhängt werden. Es können Unternehmen sogar Bußgelder bis zu 4% des gesamten weltweiten Umsatzes des vorangegangen Geschäftsjahres drohen.

Es ist also deutlich günstiger, sich rechtzeitig mit dem Thema Datenschutz zu befassen und in ihrem Unternehmen datenschutzkonform zu arbeiten.

Irrtum Nr. 3

Et bliev nix wie et wor.

"Bestimmt werden die Behörden am Anfang noch ein Auge zudrücken."

Es wird bestimmt immer noch eine Umsetzungfrist geben. Wer wird denn verlangen, dass ab dem 25. Mai 2018 alles perfekt umgesetzt ist ? Also, da kann ich mir ruhig noch etwas Zeit lassen.

Das ist falsch!

Denn wir befinden uns aktuell in der Umsetzungsfrist. 2016 ist die EU-DSGVO in Kraft getreten und ist ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden! Dazu gibt es Öffnungsklauseln die im BDSG (neu) zu finden sind.

Irrtum Nr. 4

Et es wie et es.

"Ich hab´ja nur eine kleine Firma. Da bin ich von den neuen Regelungen gar nicht betroffen."

Von der neuen DS-GVO sind doch eh nur die großen Unternehmen betroffen. Wir haben nicht viele Kontakte in unserem kleinen Betrieb. Das interessiert doch niemanden, solange ich die Daten meiner Kunden nicht einfach an Dritte weitergebe.

Richtig ist:

Sobald personenbezogene Daten ganz oder teilweise automatisiert verarbeitet werden oder bei nicht automatisierter Verarbeitung in einem Dateisystem gespeichert sind, greift die DS-GVO.
(Beispiel: die Daten ihrer Kunden zur Vertragserfüllung)

Einzige Erleichterung: Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern sind vom Führen eines Verzeichnisses aller Verarbeitungstätigkeiten jedes Verantwortlichen (Art. 30 /5) befreit.

Sie brauchen einen externen DSB oder wollen ihren internen DSB besser unterstützen?
Rufen Sie uns an: wir haben gute Ideen dazu.

Irrtum Nr. 5

Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet.

"Um das Thema Datenschutz kümmert sich unser Datenschutzbeauftragter.
Als Geschäftsführer habe ich dann nichts mehr damit zu tun."

Ich habe als Geschäftsführer einen Datenschutzbeauftragten benannt und muss mir jetzt keine Sorgen mehr machen. Bei Verstößen trägt der DSB die Schuld und ist allein haftbar.

Achtung, auch dies ist ein Irrtum!

Alle Verantwortlichen - dazu gehören auch Sie als Geschäftsführer - können persönlich zur Haftung herangezogen werden, falls die Vorgaben der DS-GVO nicht eingehalten werden. Daher ist es besonders wichtig, den erforderlichen Dokumentationspflichten nachzukommen, damit Sie im Zweifel gegenüber der Aufsichtsbehörde nachweisen können, rechtskonform gehandelt zu haben.

Übrigens: wir haben ein Online-Tool für Sie, mit dem Sie unter anderem die erforderlichen Dokumente erstellen und verwalten können.

Irrtum Nr. 6

Wat wells de maache?

"Jetzt bin ich sowieso schon zu spät dran."

Diese vielen Vorgaben und Anforderungen, die ich bis zum 25. Mai 2018 noch umsetzen muss. Nebenbei läuft das normale Tagesgeschäft. Wie soll ich das schaffen? Ich lasse es einfach.

Vorsicht!

Geraten Sie jetzt nicht in Panik, sondern setzen Sie sich mit dem Thema auseinander. Suchen Sie den Kontakt zu Experten. Wir unterstützen Sie gerne und zeigen Ihnen, womit Sie ganz einfach schon mal beginnen können.

Checkliste zum Datenschutz

Mit der Checkliste zum Datenschutz behalten Sie den Überblick.